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Viele Unternehmen setzen heute Personal über Leiharbeitsfirmen (Arbeitskräfteüberlasser) ein.
Die Überlassung von Arbeitskräften ist die "Zurverfügungstellung von Arbeitskräften zur Arbeitsleistung an Dritte". Dieses Dreieckverhältnis zwischen Überlasser, Beschäftiger und der Arbeitskraft ist im Arbeitskräfteüberlassungsgesetz geregelt.
Damit Sie als Kunde/Beschäftiger nicht als Bürge der Entgeltansprüche gemäß §14 AÜG haften, stellen wir Ihnen unter > BESCHEINIGUNGEN diverse aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigungen zum download zur Verfügung.
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